Moderatoren: ArminSchulz, Dirk Einecke, dh0kp
Entwicklung freier Software im Sinn dieser Satzung umfasst die Erforschung und Ausarbeitung der theoretischen Grundlagen und Konzepte sowie deren Erprobung durch Programmierung und Test freier Software, welche diese Konzepte und Grundlagen realisiert.
- Nutzungsbedingungen
Das z.B. Fördermitglieder mehrere Zugänge für Ihre Mitarbeiter bekommen, damit diese einfacher mitarbeiten können und solche Sachen
hi-co hat geschrieben:Das Verstehe ich noch nicht. Was für Zugänge meinst Du? Mit allzu großen Begünstigungen für Fördermitgliedern sollten wir generell sehr vorsichtig sein.
Heiko
ArminSchulz hat geschrieben:c) Beitragsordnung
Im Moment ist das ausgerichtet als "Jahresbeitrag zum Kalenderjahr", mit der Folge, das Neuanmeldungen zum Jahresende nicht so dolle sein werden.
Es macht aber vieles einfacher (Planungssicherheit nach der Anfangsphase)
Es wurde versucht, die Hürde für erhöhte Beiträge (we- Partner) zu senken, durch das Angebot quartalweise Bankeinzug
Ich würde vorschlagen (noch nicht im PDF), die Stufen zu setzen auf 60,-, 600,- und 1200 (5, 50, 100 pro Monat) - was denkt Ihr?
Auch wenn ich ebensolcher Laie bin, wie Heidi, aus meiner Perpektive sieht das gut aus.Phishers Phritz hat geschrieben:Satzung ist (bis auf die Rechtschreibfehler) in Ordnung, denke ich.
§7 Pkt. 3:
Die Mitglieder übermitteln dem Verein schriftlich persönliche Daten wie Name, postalische Adresse, E-Mail Adresse und Username / Password, bei Fördermitgliedern auch die Daten des benannten persönlichen Vertreters und verpflichten sich, diese Daten stets aktuell zu halten.
Eine Erweiterung des Aufnahmeprozesses, beispielsweise ein Online-Verfahren, kann durch den Vorstand beschlossen werden.
§7 Pkt. 5:
Die Verwendung und eventuelle Weitergabe der Daten werden von der von der Mitgliederversammlung beschlossenen internen Datenschutzverordnung geregelt und vom Datenschutzbeauftragten des Vereins überwacht.
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