1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Von Angesicht zu Angesicht. Termine & Locations - die webEdition-Community trifft sich.
ArminSchulz
Senior Member
Beiträge: 250
Registriert: Do 1. Jan 1970, 02:00
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon ArminSchulz » Mi 19. Aug 2009, 12:15

Hallo,

hier mal ein Vorschlag für eine Satzung, eine Kombination von joomla, mambo und ffi:


webEdition Community e.V.
Verein zur Förderung des freien Content Management Systems webEdition

§1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr)
1. Der Name des Vereins lautet: " webEdition Community“ ergänzt durch den Untertitel "Verein zur Förderung des freien Content Management Systems webEdition“
2. Er hat seinen Sitz und seine Verwaltung in XXXXX
3. Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes XXXXX unter der
Register-Nr. VR YYYY eingetragen. Der Name wird nach der Eintragung um e.V. ergänzt.
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 (Vereinszweck)
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Nutzung Freier Software im Sinne der Open Source Definition, der Möglichkeiten der freien Kommunikation und Bereitstellung von Informationen in Datennetzen. Im Besonderen Fokus des Vereins steht das Open Source Content Management System webEdition. Der Verein fördert sowohl die allgemeine als auch berufliche Bildung, indem er die Kompetenz und Akzeptanz der Bevölkerung im Umgang mit dem Medium Internet und der Bereitstellung von Informationen erhöht und selbstlos für die Allgemeinheit entsprechende Dienste, Informationen und Software zur Verfügung stellt.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
• Den Betrieb einer Plattform zum Informationsaustausch,
• Erstellen und Anbieten von Informationen und Diensten in Datennetzen,
• Förderung des freien kreativen Umgangs mit dem Medium Internet,
• Unterstützung von Bildungsvorhaben im Hinblick auf technische Innovationen sowie von Kunst und Kultur,
• Öffentlichkeitsarbeit, Arbeits- und Erfahrungsaustausch,
• Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen wie Messen, Vortragsreihen und Workshops,
• Einführung und Fortbildung von Mitgliedern und interessierten Nichtmitgliedern, insbesondere Jugendlichen, in die Thematik
• Förderung von Bildung, Wissenschaft und kulturellem Austausch durch Schaffung öffentlicher Zugänge zu internationalen elektronischen Diskussionsforen und Datennetzen,
• Herstellung von Kontakten zu anderen Gruppen und Institutionen, die sich vergleichbaren Zwecken widmen,
• Anleitung zum kritischen Umgang mit neuen Medien,
• Hilfestellung und Beratung bei technischen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für Mitglieder und Nichtmitglieder.

§ 3 (Gemeinnützigkeit)
1. Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, er ist konfessionell und parteipolitisch neutral..
2. Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht.
3. Niemand darf durch Vereinsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für den Ersatz von Aufwendungen ist, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sind, das Bundesreisekostengesetz maßgebend.
4. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.
5. Eine Änderung des Vereinszweck darf nur im Rahmen des in § 3 (1) gegebenen Rahmens erfolgen.

§ 4 (Mitgliedschaft)
1. Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden. Juristische Personen können nur als Fördermitglieder aufgenommen werden. Fördermitglieder haben keinen Anspruch auf Zugang zu vereinseigener Ausstattung und entscheiden nicht über die Aktivitäten des Vereins mit.
2. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes erworben. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Monatsende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
4. Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 12 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
5. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses schriftlich Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur auf den Ausschluss folgenden Mitgliederversammlung ruhen die weiteren Rechte und Pflichten des Mitgliedes.
6. Eingezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

§ 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)
1. Alle Mitglieder bis auf Fördermitglieder, gegen die der Verein keine offenen Forderungen hat, haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.
2. Die Mitglieder erhalten keine Besitz- oder Kapitalanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Vereinsmitglieder sind berechtigt, gemäß der Nutzungsbedingungen, die von der Mitgliederversammlung gesondert erlassen werden und für alle Vereinsmitglieder bindend sind, die Informationsangebote des Vereins mitzugestalten und das Vereinseigentum zu nutzen.
4. Mitglieder und Fördermitglieder werden auf Wunsch in den Veröffentlichungen des Vereins genannt. Über die Art und Weise der Veröffentlichung entscheidet der erweiterte Vorstand.

§ 6 (Organe des Vereins)
Die Organe des Vereines sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
c) der erweiterte Vorstand

§ 7 (Mitgliederversammlung)
1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder an. Fördermitglieder haben das Recht an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und haben Rederecht. Fördermitglieder haben kein aktives und kein passives Wahlrecht. Alle weiteren Vereinsmitglieder haben sowohl aktives als auch passives Wahlrecht und je eine Stimme.
2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
3. Die Tagesordnung ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen. Die Tagesordnung kann auf Antrag ergänzt werden. Die Ergänzung eines Antrags zur Auflösung des Vereins oder einer Satzungsänderung ist nicht zulässig.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Auf schriftliches Verlangen von mind. 10 % aller Vereinsmitglieder hat der Vorstand binnen 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder muss der gewünschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein.
5. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Der Vorstand eröffnet die Mitgliederversammlung. Diese wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter und einen Schriftführer. Die Versammlung ist nicht öffentlich; die Versammlungsleitung kann Gäste zulassen.
6. Beschlüsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Eine geheime Wahl findet statt, wenn eine/r Stimmberechtigte/r dies verlangt.
7. Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (5) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich.

§ 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung)
1. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde.
2. Die Mitgliederversammlung wählt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand. Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Wahl findet geheim mit Stimmzetteln statt.
3. Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes abwählen. Hierzu benötigt sie 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen.
4. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge von Mitgliedern, die durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden sollen.
5. Die Mitgliederversammlung nimmt den jährlich vorzulegenden Geschäftsbericht des Vorstandes und den Prüfungsbericht der Rechungsprüfer entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung.
6. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den vom Vorstand jährlich vorzulegenden Haushaltsplan des Vereines.
7. Die Mitgliederversammlung hat Satzungsänderungen und Vereinsauflösungen zu beschließen.
8. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Rechnungsprüfer haben Zugang zu allen Buchungs- und Rechnungsunterlagen des Vereines.
9. Die Mitgliederversammlung entscheidet z.B. auch über
a) Gebührenbefreiungen;
b) Aufgaben des Vereins;
c) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz;
d) Beteiligung an Gesellschaften;
e) Aufnahme von Darlehen ab 1 Euro;
f) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich;
g) Mitgliedsbeiträge;
h) Satzungsänderungen
i) Auflösung des Vereins.
10. Falls nötig (siehe §11) wählt die Mitgliederversammlung ebenfalls Teile des erweiterten Vorstandes oder diesen komplett und bestimmt die zu besetzenden Aufgabengebiete. Zur Wahl stellen kann sich jedes ordentliche Mitglied, das nicht in den Vereinsvorstand gewählt wurde. Gewählt sind die Personen, die eine einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigen können.
11. Sie kann über weitere Angelegenheiten beschließen, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden.

§ 9 (Vorstand)
1. Der Vorstand besteht aus 3 Personen:
dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Kassenwart.
2. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. Finden sich innerhalb eines Jahres keine Nachfolger für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder ist der Verein aufzulösen.
3. Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
4. Der Vorstand trifft auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen.
5. Der Vorstand tagt öffentlich. Vorstandssitzungen müssen schriftlich angekündigt werden. In Einzelfällen kann der Vorstand über Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten und Beschlüsse fassen, sofern der Vorstand Nichtöffentlichkeit beschließt.
6. Die Beschlüsse sowie das Protokoll der öffentlichen Vorstandssitzung sind schriftlich festzuhalten und müssen innerhalb von 2 Wochen öffentlich zugänglich gemacht werden.
7. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlussfähig. Fehlt das gleiche Vorstandsmitglied an zwei aufeinander folgenden Terminen, ist der Vorstand für die Tagesordnungspunkte, die auf beiden ausgefallenen Sitzungen besprochen werden sollten beschlussfähig.
Alternativ: Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.
8. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
9. Sind zwei oder mehr Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen.
10. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter/in vertreten, wobei jeder für sich allein vertretungsberechtigt ist.
Alternativ: Der Verein wird in Innen- und Außenverhältnissen jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter der erste oder zweite Vorsitzende, gerichtlich oder außergerichtlich gemäß §26, Abs. 2 BGB vertreten. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 5.000,00 DM, Einstellung und Entlassung von Angestellten und Aufnahme von Krediten, die nur durch den Gesamtvorstand vertreten werden.
11. Kein Vorstandsmitglied darf ein bezahltes Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Vereins wahrnehmen.
12. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Er ist berechtigt, Zahlungsanweisungen entsprechend den Beschlüssen des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung zu unterzeichnen.
13. Der Vorstand kann durch Beschluss als besonderen Vertreter gemäß §30 BGB einen hauptamtlichen Geschäftsführer bestellen, der die laufenden Verwaltungsgeschäfte des Vereins führt und Vorgesetzter der hauptamtlichen Vereinsmitarbeiter ist. Entscheidungen über Arbeitsverträge, Kündigungen sowie Mitgliedsaufnahmen und Ausschlüsse bleiben dem Vorstand vorbehalten.
14. Der Geschäftsführer hat die Pflicht zur Teilnahme an den Mitglieder¬versammlungen und das Recht und auf Verlangen des Vorstandes die Pflicht an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Er hat auf allen Sitzungen Rederecht und ist den Vereinsorganen gegenüber rechenschaftspflichtig.
15. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.

§ 10 (der erweiterte Vorstand)
1. Der erweiterte Vorstand besteht aus maximal 4 Beisitzern.
2. Die Amtsperiode beträgt ein Jahr.
3. Der erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Doppelbesetzungen sind nicht möglich.
4. Der erweiterte Vorstand soll den Vorstand in seiner zweckmäßigen Arbeit unterstützen.
5. Der erweiterte Vorstand koordiniert die Arbeiten der Mitglieder in den Verschiedenen Aufgabenbereichen und soll sich aus dem Bereich engagierter Mitgliedern zusammensetzen. Mögliche Bereiche sind z.B. die Aufgabengebiete Entwicklung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit.
6. Der erweiterte Vorstand und die einzelnen Aufgabengebiete werden von der Mitgliederversammlung bestimmt und gewählt.
7. Bei Entscheidungen von Vorstand und erweitertem Vorstand entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung die des stellvertretenden Vorsitzenden.

§ 11 (Protokolle)
Die Beschlüsse des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung. Sie werden in der Regel veröffentlicht.

§ 12 (Vereinsfinanzierung/Vereinsvermögen)
1. Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch:
a) Entgelte für seine Tätigkeit im Sinne des Vereinszwecks
b) Zuschüsse des Landes, der Kommunen und anderer öffentlicher Stellen;
c) Mitgliedsbeiträge
d) Spenden
e) Zuwendungen Dritter, z.B. der freien Wohlfahrtspflege
2. Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag von den Mitgliedern. Über die Höhe und weitere Einzelheiten entscheidet die Mitgliederversammlung, die eine Beitragsordnung beschließt.
3. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluß ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden. Ehrenmitglieder sind von Beitragsleistungen grundsätzlich befreit.
4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein zur Förderung Freier Informationen und Software e.V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
5. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§13 Haftung des Vereins
1. Der Verein und seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die über die vom Verein angebotenen Dienste und Informationen sowie deren Folgen, sofern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich Fehler herbeigeführt wurden, und zwar weder für die Richtigkeit noch Vollständigkeit, noch daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Nutzer rechtmäßig handelt, indem er Daten zugänglich macht, anbietet oder übermittelt.
2. Für Schäden, die daraus entstehen, daß die Dienste und Informationen des Vereins nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, übernehmen der Verein und seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.

§14 Formerfordernisse
1. Die Verwendung des Begriffs "schriftlich" bezeichnet in dieser Satzung und im Vereinsleben sowohl die Erstellung und den Versand von Dokumenten in Papierform wie auch Erstellung und Versand durch elektronische Mittel.
2. Elektronisch erstellte Dokumente werden wie Dokumente in Papierform archiviert.
3. Durch §4.1 und §4.1 geforderte Dokumente müssen rechtsgültig unterschrieben sein, gleich ob in Papierform oder bei elektronischer Erstellung (SigG).
4. Im Übrigen finden die einschlägigen Rechtsvorschriften Anwendung.

§ 15 (Inkrafttreten)
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Dr. Armin Schulz

Astendo GmbH
www.astendo.de

ThomasGoebe

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon ThomasGoebe » Mi 19. Aug 2009, 17:07

Wow, da sind einige Beiträge an mir vorbei gegangen.

Kurz ein paar Gedanken von mir dazu:
  • für den we:Tag haben wir nun eine überschaubare Agenda. Wir werden nicht alles schaffen, was hier an Vorschlägen da ist.
  • Verein: ja. Gemeinnützig: warum? Mir ist (aus Mangel an Wissen) noch nicht klar, warum so ein Verein gemeinnützig sein muss, das bringt oft eine Menge Nachteile wie schon von Armin Schulz beschrieben. Das sollten wir noch einmal überdenken. Bei einer Gemeinnützigkeit könnte auch eine gGmbH interessant werden. Doch auch da fehlt mir einfach Fachwissen.
  • Finanzen: das größte Problem bei webEdition in der letzten Zeit war m.E., dass zu wenig Entwickler- und Supportstunden da waren. Das wird sich nicht sofort dadurch ändern, dass nun alles ein Verein ist. D.h.: wir müssen einen Weg finden, zumindest einen Teil der Menschen, die für webEdition arbeiten, auch zu bezahlen. Da gibt es sicher einige Ansätze. Doch nur so aus Spaß wird webEdition kaum jemand lange mit sinnvollen Reaktionszeiten weiter entwicklen können. Natürlich kann es auch für Agenturen ein Ansatz sein, ein paar Entwicklerstunden in webEdition zu investieren und sich so ein sinnvolles und stabiles CMS zu sichern. Das erfordert aber sicher ein Umdenken in vielen Köpfen.
  • technisch: m.E. sollte ein erster Schritt sein, eine stabile Version zu bekommen, auf der dann auf- oder umbauend eine neue Version kommen kann. Alexander Lindenstruth hat da ein paar sehr interessante Ansätze, die er auf dem we:Tag auch kurz vorstellen wird.
    Ich würde alles, was mit neuen Funktionen, Shop-Erweiterung etc. zu tun hat erst einmal hinten anstellen. Die jetzige Version ist nutzbar, wenn bestehende Fehler raus sind, dann kann es an Performance und Umbau gehen. Neue Funktionen würde ich auf Basis der aktuellen Struktur nur in Form von Anwendungen einbauen.
  • eher eine Frage an Armin Schulz: ist es theoretisch denkbar, aus dem we:Tag (oder im Anschluß) eine Gründungsversammlung eines Vereins zu machen? Die Satzung kann sich ja auch später nach Vorstandbeschluß noch ändern.
  • DANKE an diejenigen, die hier schon so weit vorarbeiten! Das bringt uns gleich ein Risenstück weiter.
So weit von mir, alles weitere dann direkt am Samstag.

Benutzeravatar
Weisshaar
Member
Beiträge: 62
Registriert: Mi 19. Aug 2009, 21:29
Wohnort: Waiblingen

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon Weisshaar » Mi 19. Aug 2009, 21:46

Hy,

ich finde den Gedanken des Vereins für die vernünftigste Lösung. Ohne Organisation und Strukturen wird das Projekt sonst scheitern :(

Wir arbeiten als Enduser seit wE 3 und ich muss sagen dass ich auch hinblicklich Joomla und Co. wE lieben gelernt habe. Auch wenn ein paar Bugs schon ettliche Nerven gekostet haben, so war dies aber eher die Ausnahme im Gegensatz zu Joomla und den Komponenten.

Für uns zählt vor allem Planungssicherheit für die Zukunft, da man als größeres Unternehmen nicht so schnell mal seinen Webauftritt mit 20.000 Dokumenten so schnell man umschmeißen kann.

Da wir ja auch Wartungskunde von Living e waren, kann ich sagen, dass wir sicherlich dieses Geld höchstwahrscheinlich weiterhin investieren würde. Für wE und dessen Zukunft.

Für uns wichtig wäre auch, dass der Anwendungsbereich nun endlich kommt. Wir sind gespannt ob es ein paar bracuhbare Anwendungen wie z.B. Ticketing-System für den KD oder ähnliches geben könnte :D

Auch von meiner Seite aus bin ich gerne bereit mich aktiv zu engagieren, wobei das Programmieren leider nicht zu meinen Stärken gehört (Learning by testing ist hier meine Devise). Gerne würde ich im Öffentlichkeitsbereich aktiv werden, falls gewünscht.

Der Rest wird sicherlich am Samstag angesprochen. Biss denne.
Gruss
Timo Weisshaar

...a JUDO Member

Benutzeravatar
Weisshaar
Member
Beiträge: 62
Registriert: Mi 19. Aug 2009, 21:29
Wohnort: Waiblingen

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon Weisshaar » Mi 19. Aug 2009, 21:58

Hy,

nachdem ja so eifrig diskutiert wird, möchte ich auch mal etwas beitragen.

Ich arbeite für einen Endanwender von wE. Wir sind seit wE 3 dabei und sind nun aktuell auf der neuesten Version. Danke für Eure bisherige Leistugen.
Bisher sind wir vollkommen zufrieden mit wE. Redakteure sind schnell eingelernt und auch der Konkurrenz wie Joomla muss man nicht scheuen.
Joomla verwende ich zwar auch bei anderen Seiten, jedoch ist mir dies für einen Firmenwebseite zu anfällig, speziell die Komponenten können schnell mal ein System zunichte machen.

Für uns ist das wichtigste: Planungssicherheit
Als wir das erste mal von der Nachricht wE als Open Source erfahren haben, war das nicht gerade erfreulich. Man möge dies mir nachsehen.
Mittlerweile muss ich sagen, dass die Community anfängt zu funktionieren. Da möchte auch ich beitragen.

Hinsichtlich dem wE Projekt möchte ich meinen Vorrednern zustimmen, die einen Verein für unabdingbar halten. Ohne Verein gibt es keine klare Struktur und das ganze wird über mittlere oder lange Sicht aus der Spur geraten.

Da wir früher bereits Wartungskunde waren, sind wir sicherlich bereit entsprechend einen Förderbetrag zu leisten. Sicherlich würden das auch andere Kunden tun.
Ich von keiner Seite aus würde mich im Thema Öffentlichkeitsarbeit einbringen, da bei mir das Programmieren nicht zur größten Stärke gehört. Muss es aber auch nicht.

Auf jedem Fall freue ich mich am Projekt wE teilhaben zu dürfen und freue mich schon auf Samstag.
Gruss
Timo Weisshaar

...a JUDO Member

Alexander Lindenstruth

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon Alexander Lindenstruth » Do 20. Aug 2009, 07:42

Wenn wir schon am Samstag den Grundstein für den Verein legen könnten, wär das schon genial. Es wäre nicht minder genial, wenn wir dort 1 oder 2 (oder 1 1/2) Vollzeitstellen finanziert bekommen würden, ich denke da aber eher an Sachen wie ...

- Organisation
- Öffentlichkeitsarbeit / Mitglieder- und Sponsorenwerbung
- Weitere Entwickler finden
- Communitybetreuung
- Ansprechpartner
- Administration von Forum, Mailingliste, Dokumentation usw. (hauptsächlich als Ansprechpartner und dass alles am Laufen bleibt)
- Aufbau eines Projektwiki
- QA / Bugbase / Verifizierung und Tests

Und erst in zweiter Linie die Entwicklung bzw. erst, wenn die größten Hürden überwunden sind und sich die communitybasierte Entwicklung mal eingespielt hat.

Ein e.V. sollte es hauptsächlich wegen der Haftung sein, nicht eingertagene Vereine werden wie gesagt soweit ich das überblicken kann rechtlich wie eine OHG gehandhabt (haftunsmäßig böööööhse). Gemeinnützig bringts afaik hauptsächlich aus steuerlichen Gründen (darf man natürlich nur nicht laut sagen ;-)) ...

Noch eine Frage: hat das "Community" im Namen einen best. Grund (z.B. für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit)? Das sieht etwas holprig aus, ich würde es da eher halten wie der KDE e.V. (also webEdition e.V.)
Dort könnten wir sicherlich auch ein paar sinnvolle Infos bekommen, die sind afaik auch ein gemeinnütziger, eingetragener Verein (siehe http://ev.kde.org)

[Update:] Sitz und Anschrift können durchaus unterschiedlich sein, siehe besagter KDE e.V. (Sitz in Tübingen, Anschrift in FFM)

CommuniBit
Junior Member
Beiträge: 12
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:16
Kontaktdaten:

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon CommuniBit » Fr 21. Aug 2009, 13:51

Hi,

nachdem hier schon so viel tolle Vorarbeit geleistet wurde, möchte ich mich auch mal einklinken...

In Hinblick auf das Thema Weiterentwicklung würde ich besonders die Punkte "formmail" und "Shop" unterstützen. Aber generell unterstütze ich auch die Auffassung, dass die aktuelle Version ganz gut nutzbar ist und daher die Entwicklung neuer Funktionen im Moment gar nicht erste Priorität haben muss. Ich denke, teils ist es auch der suboptimalen Doku geschuldet, dass mir oft gar nicht so bewusst ist, welche Potenziale das System noch hat.

Nun zum Thema Verein: trotz des großen Aufwands der Vereinsgründung glaube ich auch, dass der Verein als Organisationsform die beste Grundlage bietet.
- neben den Mitgliedsbeiträgen kann der Verein Spenden empfangen (Höchstgrenze für Spenden ohne Quittung liegt soweit ich weiß bei 100 EUR)
- Personen, die sich in besonderer Weise engagieren, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden und zahlen dann keinen Beitrag
- ich glaube, es gibt eigentlich keinen rechtlichen Grund, der gegen eine Firmenmitgliedschaft spricht
- es kann eine Mitgliederliste veröffentlicht werden und es sollte auch nichts dagegen sprechen, dass ergänzend Mitgliederprofile hinterlegt und veröffentlicht werden können

Für mich als Ein-Frau-Agentur ist wichtig, dass ich meinen Kunden webEdition als starkes Produkt präsentieren kann, dass sich wohltuend von den Joomlas dieser Welt abhebt. Ganz entscheidend ist dabei auch, dass webEdition viele Unterstützer hat, so dass für mich und den Kunden Planungssicherheit gegeben ist. Eine Mitgliedschaft oder eine Art zertifizierte Partnerschaft ist für mich wichtig, weil es zeigt, dass ich mich intensiv mit dem System befasse und es nicht nur gelegentlich einsetze. Insofern stellt das einen gewissen Kompetenzbeweis dar und ist mir deshalb auch Geld wert.

Ich habe mir gerade mal ein paar Anregungen auf der Website des Bundesverband digitale Wirtschaft e.V. (http://www.bvdw.org) geholt. Der BVDW vergibt z.B. Qualitätssiegel an Agenturen und "zertifiziert" SEO- und SEM-Agenturen. Dieser Zertifizierungsprozess steht auch Nichtmitgliedern offen.
Wenn der webEdition-Verein so etwas wie "Förderung der Umsetzungsqualität von CMS-gestützten Websites und des Qualitätsbewusstseins bei Agenturen/Entwicklern und Kunden gleichermaßen" in den Vereinszweck mit aufnehmen würde, wäre eine Zertifizierung von Entwicklern und Agenturen ja absolut satzungskonform.

Meine Hauptkompetenz liegt mehr im Marketing als in der Entwicklung. Daher würde ich mich gern in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Doku einbringen. Ich bin schon gespannt auf Samstag und darauf, wie es dann weiter geht!

Grüße,
Jessica
Jessica Saum
CommuniBIT e.K. web marketing agentur

http://www.communibit.com

dh0kp

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon dh0kp » So 23. Aug 2009, 08:56

gestrichen wegen doppelt...
Zuletzt geändert von dh0kp am So 23. Aug 2009, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.

dh0kp

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon dh0kp » So 23. Aug 2009, 10:25

Hallo allerseits!


Erst mal vielen Dank für die tolle Veranstaltung gestern, das konstruktive Klima hat mir ganz hervorragend gefallen.

Wie machen wir nun weiter?

Im Bereich Ö-Arbeit würde ich zu unserem Spin-Off gerne schon erste Meldungen veröffentlichen, ich werde mal einen
Entwurf einer Pressemitteilung hier vorschlagen.

Hat jemand schon einen belastbaren Presseverteiler?
Hat jemand Bilder von gestern?
Schreibt jemand hier einen Bericht über die Veranstaltung, um die zu informieren, die nicht dran teilgenommen haben?

Wer möchte sonst noch mit bei der Ö-Arbeit helfen?

@Dirk Kannst du Unter-Foren für die einzelnen Säulen anlegen?


MFG
Sepo

urlaubsland-polen
Senior Member
Beiträge: 420
Registriert: Mo 13. Nov 2006, 12:23
Wohnort: Olsztyn, zuvor Warszawa
Kontaktdaten:

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon urlaubsland-polen » So 23. Aug 2009, 15:45

Hallo Gemeinde. Wie war denn der WE-Tag? Kann man irgendwann mal eine Zusammenfassung lesen?

Benutzeravatar
haydi
Senior Member
Beiträge: 645
Registriert: Do 1. Jan 1970, 02:00
Wohnort: Hirschberg
Kontaktdaten:

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon haydi » So 23. Aug 2009, 21:15

Huhuu,

fand den Tag ebenfalls richtig richtig gut!! :D

ja, Fotos wurden gemacht (leider haben wir das abschlussfoto vergessen)... was mit denen im detail geschieht, weiß ich im moment nicht.
aber ich bin für die neue website ansprechpartnerin - da werden die fotos dann bestimmt auch erscheinen...
ja, es werden unterforen erstellt - da gibt es dann wohl mehr.
sorry, dass ich noch etwas schwammig schreibe - liegt wohl am sonntag abend...

viele grüße
haydi
Heidi Wetzel
Internet-Applikationen & Webseiten-Erstellung
https://www.heidi-wetzel.de

Benutzeravatar
Weisshaar
Member
Beiträge: 62
Registriert: Mi 19. Aug 2009, 21:29
Wohnort: Waiblingen

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon Weisshaar » So 23. Aug 2009, 22:03

@Sepp
Gerne würde ich Dir in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. War neben Manuel gesessen. Weist schon wer. Der Enduser.
Bin in der Werbung eines Großunternehmens und kann Dir da sicher unter die Arme greifen. Eventuell sollten wir als erstes die we Logos besorgen, damit man eine Pressebroschüre basteln kann. Würde ich dann in Indesign oder als Word Vorlage (für Mac Fanatiker wie ich auch in Pages kein Problem) anlegen. Den Presseverteiler könnten wir dann man anlegen bzw. zusammenstellen. Den Page Bericht könnte ich Dir auch mal geben bzw. im Forum hier posten.

@Rest
Zusammenfassend kan ich sagen. Ein gelungener Auftakt auch wenn einige richtige Aufgaben zu bewältigen haben.
Zur Gründungsversammlung bin ich gerne wieder dabei. Ich sag nur in 1.30 wieder in Stuttgart gewesen. Neuer Rekord :D
Besprochen wurde der Ist-Stand (verschiedene Domains, Technik-Stand etc.), in Workshops wurden die Wünsche und Ziele definiert, und als letztes wurden für die ersten Aufgaben Referenten definiert, die das ganze nun federführend vorbereiten.
Alles in allem die Community lebt :D

Ich bin sehr stolz bei einer solch tollen Truppe dabeisein zu dürfen.
Gruss
Timo Weisshaar

...a JUDO Member

Benutzeravatar
Weisshaar
Member
Beiträge: 62
Registriert: Mi 19. Aug 2009, 21:29
Wohnort: Waiblingen

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon Weisshaar » So 23. Aug 2009, 23:48

Hier mal ein Bericht, den ich gerade per Goggle gefunden habe:
http://t3n.yeebase.com/magazin/webediti ... er-221326/
Gruss
Timo Weisshaar

...a JUDO Member

Alexander Lindenstruth

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon Alexander Lindenstruth » Mo 24. Aug 2009, 16:48

So, nachdem mich gestern Kopfweh und 35 Grad in der Wohnung daran gehindert haben, versuch ich nun mal eine kleine Zusammenfassung des we-Tags:

Insgesamt war der Tag absolut gelungen und sehr vielversprechend, vielen Dank also erstmal an die Organisatoren Thomas und Silke für Planung, Organisation und Durchführung des Treffens. Und natürlich an alle Anwesenden, die doch teilweise recht große Strecken (Berlin, Kiel und Wien liegen ja nicht gerade um die Ecke) zurückgelegt haben, um dabei zu sein. Den Ort fand ich perfekt - gut zu ereichen, recht ruhig und es gab was zu futtern ;-) Es wurden auch schon bereits erste Kontakte innerhalb der Community geknüpft, insgesamt also ein sehr gelungenes Treffen.

Für alle nicht-Anwesenden: Nach einer allmeinene Vorstellungsrunde und einem kurzen Statusbericht von Dirk (Einecke), Holger (Meyer) und meiner Wenigkeit haben wir uns in verschiedene Workshops aufgeteilt, was sich imho als sehr sinnvoll erwiesen hat (zeitlich kann man das ohnehin nicht wirklich planen). Dirk gab einen guten Überblick über alles Organisatorsche (Domains, Dokumentation, Webseiten, Logos usw.), einiges davon ist ja schon im Werden.

Ansonsten kann ich (mangels Notizen, bitte nicht schlagen) nur vom Technik-Workshop berichten, damits nicht ausufert in Stichworten:
Als nächste Schritte sind als sinnvoll erachtet und demnach geplant :
- Zunächst: eine stabile Version mit den wichtigsten Bugfixes als Basis für alles Weitere
- Aufräumen des Mantis (v.a. Feature-Projekte, alte Einträge, noch aus L-AG Zeiten zugewiesene Einträge)
- Vervollständigung der Dokumentation, Zusammenführen aller bestehenden Dokus (support.living-e.de, documentation.living-e.de, PDFs usw.) in das neue Dokuwiki (docu.webedition.de)
- Gründung eines eingetragenen Vereins (möglichst gemeinnützig)
- detailliertere Planung der technischen Weiterentwicklung

Die mittel- bis langfristige Stategie lässt sich in folgenden Schwerpunkten zusammenfassen:
- Umstellung der GUI und damit verbunden Schrittweise Umstellung auf das webEdition-SDK (Zend Framework)
- Barrierefreiheit des gesamten Backends
Ersteres geht nur schrittweise, alleine schon aus Ressourcenmangel. Letzteres macht vor allem in Verbindung mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein sehr viel Sinn (Stichwort Fördergelder), abgesehen von einem ziemlich guten Alleinstellungsmerkmal im CMS-Bereich. Damit ist auch eine schrittweise Umstellung von webEdition auf eine modernere Codebasis automatisch verbunden.

In Sachen Rewrite / Umstellung der GUI und des Backends habe ich bereits in der Entwickler-Mailingliste (siehe https://lists.sourceforge.net/lists/lis ... tion-devel) eine Übersicht gepostet mit den nächsten zu unternehmenden Schritten. Die da wären ...
- Schrittweise Umstellung der GUI auf ein modernes JS-Framework (weg mit den Frames)
- Damit auch: schrittweise Umstellung auf Zend_Controller (MVC)
- Vervollständigung des SDK und der webEdition Anwendungen mit (de-)Installation und einer Art "App-Store" (was ja in KA shon geplant war)
- Das Anweundungskonzept (we:apps) muss natürlich laufend den anderen Umstellungen angepasst werden (v.a. GUI)
- Internationalisierung und Lokalisierung auf das Zend Framework umstellen (Sprachdateien -> XML)

Längerfristig (teilweise auch damit verbunden) auch die größeren Baustellen wie z.B.
- Tagparser und Caching
- Performance und Speicherbedarf allgemein

Bezüglich Verein haben wir damit wie ich finde ein ziemlich schlüssiges Konzept und auch einige, die sich sehr dafür engagieren wollen (und werden).
Mich beschleicht daher das (gute) Gefühl, dass wir mitterweile eine wesentlich genauere Vorstellung davon haben, wohin wir mit webEdition wollen als wir es in Karlsruhe jemals wussten ...

Kann gut sein, dass ich was vergessen habe, Hier sinds mittlerweile wieder 36 Grad im Zimmer. An allen Tippfehlern und sonstigen syntaktischen Unzulänglichkeiten ist meine Tastatur schuld ;-)

Alexander Lindenstruth

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon Alexander Lindenstruth » Mo 24. Aug 2009, 16:55

@Timo: Wie wärs beim nächsten Event (Gründungsversammlung?) mit Fahrgemeinschaft? Meiner einer is aus Schorndorf. Wenns nicht grad nach Berlin geht, da wär Auto eher suboptimal ...

1:30 ... respekt!

Benutzeravatar
Weisshaar
Member
Beiträge: 62
Registriert: Mi 19. Aug 2009, 21:29
Wohnort: Waiblingen

Re: 1. webEdition Community Tag am 22.08.2009 in Frankfurt

Beitragvon Weisshaar » Mo 24. Aug 2009, 20:12

@Alex
Das habe ich leider zu spät gemerkt. Sorry.
Aber können wir gerne machen.
Aber nicht das Dir dann schlecht werden sollte. :D

Hoffe nur das das ganze vor dem 24.10 sein wird, denn da gehe ich in meinen nachträglichen Flitterurlaub :D

@alle
Werde nachher mal noch den Page Bericht posten.
Gruss
Timo Weisshaar

...a JUDO Member


Zurück zu „Community-Treffen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste