Hallo Leute,
ich bearbeite die Ausschreibung für den Relaunch des Internetauftritt
einer Gemeinde. Im Pflichtenheft steht der Satz:
"Der zukünftige Internetauftritt ist für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtline vorzubereiten und hierzu eine Lösung vorzuschlagen."
Zu der Richtlinie finde ich im Web natürlich einiges - wer aber weiss, was die konkret für eine Website bedeutet? Oder gibt es gar jemanden, der sowas schon mal umgesetzt hat? Zusammenarbeit?!?!?!
Danke
Gerhard
EU-Dienstleistungsrichtline
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Moin,
ich würde einfach ganz konkret bei der Gemeinde nachfragen, was die damit meinen, bzw. welche Anforderungen sich daraus ergeben. Vielleicht hilft Dir das ja schon weiter:
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