um eine möglichst breite Beteiligung potenzieller Mitglieder (aus dem ganzen Bundesgebiet und darüber hinaus) zu ermöglichen, soll die Möglichkeit der Online-Mitgliederversammlung diskutiert werden.
Zunächst jurisitisch Grundsätzliches:
- Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan
- Mitgliederversammlungen sind Pflicht (mindestens 1 mal im Jahr)
- Das BGB sagt zu Online-Mitgliederversammlungen gar nichts
- Es gibt Vereine, die diese Art der Mitgliederversammlung durchführen (also genehmigt bekommen haben)
- Eine einzelne Mitgliederversammlung findet ENTWEDER Online ODER bei einem Treffen statt (es gibt also keinen Online-Part in einer klassischen Mitgliederversammlung), man kann aber zwischen Online- undklassischer Mitgliederversammlung wechseln (es also dem Vorstand überlassen, was er einberuft)
- Eine Online-Mitgliederversammlung muss satzungstechnisch gut vorbereitet sein (nicht ganz so einfach, siehe unten) und sollte sofort in die Satzung eingebaut werden.
- Alle Mitglieder haben eine Erklärung abzugeben, daß der Teilnahme am elektronischen Schriftverkehr sowie an Online-Mitgliederversammlungen keine technischen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen. Zugleich ist eine E-Mail-Adresse mitzuteilen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung der E-Mail-Adresse dem Verein mitzuteilen.
Achtung: Dies baut eventuell Hürden auf, die der Idee der Barrierefreiheit widersprechen und bestimmte Mitglieder ausschließen. Diese Gefahr betrifft dann insbesondere die technische Umsetzung (siehe unten)bzw. deren Realisierung. - Die Umsetzung erfolgt mittels geeigneter Software entsprechend den Grundsätzen geschlossener Benutzergruppen (GBG).
- Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss.
- Die teilnahmeberechtigten Mitglieder erhalten einmalige, zu diesem Zwecke vergebene Zugangsdaten.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Legitimationsdaten und Passwörter keinem Dritten zugänglich zu machen und streng unter Verschluss zu halten.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich unter Klarnamen, die Teilnehmerliste ist während der Versammlung zugänglich zu halten.
Die Online-Mitgliederversammlung gewährleistet Abstimmungen. Diese erfolgen über Formulare im GBG-Bereich. Zu Beginn jeder Abstimmung ist die Anwesenheit erneut festzustellen.
Durch die Zugangsberechtigung und die Anzeige der IP-Adressen (Internet-Protocol-Adresse) der Teilnehmer sowie die technische Beschränkung auf einmaliges Stimmrecht je Abstimmung sind abgegebene Stimmen authentifiziert.
Aus diesem Grund sind Stimmrechtsübertragungen bei Online-Teilnahme nicht möglich.
Bei geheimer Wahl ist das Verfahren der internetgestützten Stimmabgabe zusätzlich so zu gestalten, dass eine persönliche Zuordnung der authentifizierten Stimme nicht mehr möglich ist.
Einige praktische Hinweise von Vereinen die sowas bereits machen (Quelle und detaillierte Erläuterungen: http://www.wikivoyage.org/assoc/Online- ... reinsrecht)
- Versammlungen gehen über eine Woche
- Die meisten TOPs können parallel behandelt werden
- Diskussionen sollten bereits im Vorfeld geführt worden sein.
- Abstimmungsvorlagen sollten im Vorfeld vorbereitet worden sein
- Abstimmungsvorlagen sollten während der Abstimmung geschützt werden.
- Strenge Trennung zwischen Stimmabgabe und Diskussion
- Abstimmung auf eigener Seite
- Genaue Festlegung der Frist für Abstimmungsvorlagen
- Protokoll noch während der Versammlung schreiben und bestätigen
Ich sehe die Gefahr eines technischen und bürokratischen Monsters, den man sich damit baut.
Ich habe die persönlichen Gespräche während des WE-Tags und auch die Diskussionen als sehr fruchtbar empfunden.
Ich denke, wir sind dabei auf Dinge gekommen, die wir Online so nicht erreicht hätten.
Und vieles läßt sich auch für eine klassische Mitgliederversammlung Online vorbereiten.
Also Themen im Forum diskutieren, Umfragen unter den Mitgliedern machen usw.
Und die klassische Stimmrechtsübertragung (sagen wir maximal 5 Stimmen auf ein anwesendes Mitglied) bietet auch nicht anwesenden eine Beteiligungsmöglichkeit.
Ich wehre mich allerdings auch nicht groß und lasse mich gerne Überzeugen
Zustimmung/Ablehnungen/Meinungen/Kommentare ????
(bitte nicht nur lesen sondern teilt euch uns mit - wir brauchen euren Input)